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AG Rostock, 13.12.2002 - 53 C 72/02 |
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- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus AG Rostock, 13.12.2002 - 53 C 72/02
Auch wenn die Individualssphäre hierbei nicht gleichermaßen wie die Privats- oder Intimssphäre geschützt wird, insbesondere bei Tätigkeiten im öffentlichen, politischen oder wirtschaftlichen Leben (BVerfGE 7, 198), findet eine unwahre Tatsachenbehauptung - selbst unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Meinungsfreiheit ( Art. 5 GG ) - keinen Schutz, so dass der Persönlichkeitsschutz in jedem Fall Vorrang hätte (BVerfG NJW 2000, 199 sowie 1209). - BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines …
Auszug aus AG Rostock, 13.12.2002 - 53 C 72/02
Auch wenn die Individualssphäre hierbei nicht gleichermaßen wie die Privats- oder Intimssphäre geschützt wird, insbesondere bei Tätigkeiten im öffentlichen, politischen oder wirtschaftlichen Leben (BVerfGE 7, 198), findet eine unwahre Tatsachenbehauptung - selbst unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Meinungsfreiheit ( Art. 5 GG ) - keinen Schutz, so dass der Persönlichkeitsschutz in jedem Fall Vorrang hätte (BVerfG NJW 2000, 199 sowie 1209).